Gute Nachrichten für nicht ortsansässige Immobilieneigentümer!

Wenn Sie ein nicht in Spanien ansässiger Hausbesitzer sind, werden Sie von den jüngsten Gesetzesänderungen in Spanien begeistert sein - ein Schritt, der Ihre Steuererfahrung in Spanien revolutionieren und Ihnen mehr Geld in die Tasche stecken wird.

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Keine Notwendigkeit für ein spanisches Bankkonto

Doch damit nicht genug der guten Nachrichten! Ab dem 1. Februar 2024 dürfen Privatpersonen nun auch ihre Bankkonten aus dem SEPA-Raum (Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) nutzen, um ihre Steuern für Nicht-Residenten in Spanien zu zahlen. Dies verbessert die Zugänglichkeit und Bequemlichkeit des Steuerzahlungsverfahrens für nicht ansässige Immobilienbesitzer und macht ein spanisches Bankkonto überflüssig.

Diese Initiative zielt darauf ab, die mit dem Immobilieneigentum in Spanien verbundenen Komplexitäten zu minimieren und letztlich die Steuerverwaltung für internationale Immobilieneigentümer zu erleichtern.

Immobilieneigentümer aus den folgenden Ländern können nun ihre lokalen Bankkonten für die Zahlung ihrer Steuern verwenden: Irland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Polen und Italien, unter anderem.